Transithändler
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Transiteur; Transithandel betreibende Person; Transithandelsgeschäfte sind legal definiert in § 2 XVII AWG n.F. (§ 4c Nr. 8 AWV a.F.). Zahlungen im Transithandel sind meldepflichtig nach § 68 AWV n.F. (§ 66 AWV a.F.).
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