Handelskette
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Glieder einer Absatzkette, die in den Absatzweg einer in ihrem stofflichen Charakter unveränderten Ware von einem erzeugenden zu einem verwendenden Glied eingeschaltet sind. Vom Urproduzenten bis zum Endverbraucher durchläuft eine Ware meist eine Vielzahl von Handelsketten (Handelskettenfolge).
Handelskettenglieder können in erster Linie kollektierende (Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Aufkauf von Schrott, Altpapier oder sonstigen Wertstoffen, die nach dem Gebrauch bzw. Transport der Waren anfallen) oder distribuierende Aufgaben (Verkauf von Sekt durch den Lebensmittelgroß- und -einzelhandel; vgl. Distribution) haben. Hinzu kommen die Glieder der Handelskette, die im Außenhandel und damit über Ländergrenzen hinweg tätig sind: Ausfuhrhändler (Exporteur), Einfuhrhändler (Importeur) und Transithändler (Transiteur). In einer weiteren Bedeutung werden als Handelskette die zu einer Einzelhandelsunternehmung gehörenden Betriebe bezeichnet.