Verhältnisverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Verteilung nach Köpfen: Das zur Verteilung anstehende Kontingent wird durch die Zahl der Antragsteller geteilt. Jeder Antragsteller erhält somit einen gleichen Anteil.
2. Verteilung im Verhältnis zur beantragten Menge: Berechnung der individuellen Quote nach
wobei: GK = Gesamtkontingent, Eb = beantragte Einzelmenge, Eg = beantragte Gesamtmenge. Dies Verfahren wird häufig bei Handelsgeschäften mit Staatshandelsländern angewandt.
Vgl. auch Verteilungsverfahren.
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