Direkt zum Inhalt

vorläufige Steuerfestsetzung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in Ausnahmefällen mögliche Maßnahme des Finanzamts.

    Zulässig, wenn
    (1) Ungewissheit über die tatsächlichen Voraussetzungen der Entstehung eines Steueranspruchs besteht, d.h. es müssen Tatsachen oder Sachverhalt ungewiss sein. Ungewissheit über Rechtsfragen führt nicht zur vorläufigen Steuerfestsetzung.
    (2) Vorläufige Steuerfestsetzung ist möglich, wenn ungewiss ist, ob und wann Verträge mit anderen Staaten über die Besteuerung (§ 2 AO), die sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken, für die Steuerfestsetzung wirksam werden;
    (3) das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit eines Steuergesetzes mit dem Grundgesetz festgestellt hat und der Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet ist;
    (4) die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens bei dem Gerichtshof der EU, dem Bundesverfassungsgericht oder einem obersten Bundesgericht ist (§ 165 AO).

    Umfang: Die vorläufige Steuerfestsetzung erstreckt sich nur auf den ungewissen Punkt (insoweit vorläufig)., daher sind Art und Umfang anzugeben.

    Bei nicht nur vorübergehender Ungewissheit: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (§ 162 AO).

    Folgen der vorläufigen Steuerfestsetzung: erleichterte Korrekturmöglichkeiten. Insoweit tritt die Verjährung unabhängig von der Dauer des Verfahrens nicht ein, bevor über diesen Punkt endgültig Klarheit herrscht. Ab diesem Zeitpunkt, bzw. ab Kenntnis der Finanzbehörde hat diese dann ein bis zwei Jahre in Abhängigkeit von der Art der Vorläufigkeit Zeit, die steuerlichen Folgen zu ziehen (§ 171 VIII).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "vorläufige Steuerfestsetzung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap vorläufige Steuerfestsetzung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/vorlaeufige-steuerfestsetzung-50654 node50654 vorläufige Steuerfestsetzung node43961 Schätzung node50654->node43961 node28537 Aussetzung node28537->node50654 node44127 Sicherheitsleistung node28537->node44127 node47171 Teilerhebung node43961->node47171 node47928 vorläufige Steuererklärung node47928->node50654 node43173 Steuererklärung node47928->node43173 node31266 Buchführung node31266->node43961 node35039 Grundgesamtheit node35039->node43961 node45795 steuerliche Nebenleistungen node45795->node43961 node47197 Unbilligkeit node47197->node28537 node36791 Einspruch node36791->node28537 node45296 Steuerverwaltungsakte node45296->node28537
    Mindmap vorläufige Steuerfestsetzung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/vorlaeufige-steuerfestsetzung-50654 node50654 vorläufige Steuerfestsetzung node43961 Schätzung node50654->node43961 node28537 Aussetzung node28537->node50654 node47928 vorläufige Steuererklärung node47928->node50654

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete