Zahlungsdiensterecht
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Die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt war bis November 2009 in deutsches Recht umzusetzen. Die Umsetzung war für die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums aus rechtlicher Sicht essentiell. In 2015 wurde die Richtlinie überarbeitet; die geänderten Bestimmungen sind zum 13. Januar 2018 in nationales Recht umzusetzen. Die aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie finden sich im Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG). Darüber hinaus sind das Kreditwesengesetz (KWG) sowie weitere Gesetze mit Aufsichtsbezug betroffen. Die zivilrechtlichen Vorgaben der Richtlinie über Zahlungsdienste sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere im Auftrags- und Geschäftsbesorgungsrecht (§§ 675a bis 676c des BGB), umgesetzt.