Folgeprotokollierung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei der Folgeprotokollierung wird anhand aktueller Unterlagen zur wirtschaftlichen Situation, von Informationen aus dem Kundengespräch und den Erkenntnissen aus dem bisherigen Kundenverhalten von einem Kreditkompetenzträger entschieden und dokumentiert, ob das Kreditengagement fortgeführt werden kann. Falls aufgrund einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung keine Kreditverlängerung erfolgen kann, müssen unverzüglich risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden. Reine Baufinanzierungsengagements werden branchenüblich nicht regelmäßig folgeprotokolliert. Hier wird lediglich der Zins- und Tilgungsdienst überwacht.
Vgl. auch anlassbezogene Folgeprotokollierung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Folgeprotokollierung
ausgehend
eingehend
Folgeprotokollierung
ausgehend