Nebenkostenkontrolle
Übersicht
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Nach Ermittlungen des Deutschen Mieterbundes ist jede zweite Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) unrichtig. In der nachstehenden Übersicht sind die häufigsten Fehler (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) aufgelistet:
Wohnungsgröße | Bei der Kostenverteilung nach Wohnfläche kommt es auf die tatsächliche Wohnungsgröße an. Wird die im Mietvertrag genannte Wohnfläche der Abrechnung zugrunde gelegt und ist die Wohnung tatsächlich mehr als 10% kleiner, muss die Abrechnung korrigiert werden (also Wohnfläche nachmessen). |
Gesamtwohnfläche | Jährlich sollte die Gesamtwohnfläche des Hauses kontrolliert werden. |
Vermieter wohnt im Haus | Natürlich muss sich auch der Vermieter anteilig an den Betriebskosten beteiligen. |
Hausmeisterwohnung | Auch der im Haus wohnende Hausmeister muss anteilige Betriebskosten (inkl. Hausmeisterkosten) bezahlen. |
Leerstand | Für leerstehende Wohnungen muss der Vermieter die anteiligen Betriebskosten übernehmen. |
gemietete Eigentumswohnung | Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten muss der Eigentümer tragen und kann sie nicht als Betriebskosten weitergeben. |
Verwaltungskosten | Kosten für die Hausverwaltung, Bankgebühren, Zinsen, Porto, Telefon sind keine Betriebskosten. |
Reparaturkosten | Reparaturen im Gebäude oder in der Wohnung sind Sache des Eigentümers und keine Betriebskosten. |
Gartenpflege | Nur die wiederkehrenden, d.h. ständigen Gartenpflegekosten sind Betriebskosten, nicht die Neuanlage bzw. Neupflanzung. |
Versicherungen | Die Prämien für die Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung sind Betriebskosten, nicht aber die Rechtsschutz- oder Mietverlustversicherung. |
Wartungskosten | sind Betriebskosten. Bestehen allerdings sog. Vollwartungsverträge, so sind damit meist auch Reparaturen verbunden, die nicht zu den Betriebskosten gehören. |
Gewerbeeinheiten | Sind in der Wohnanlage auch Gewerbeeinheiten enthalten, so ist genau zu prüfen, ob diese höhere Betriebskosten verursachen und diese auch berücksichtigt wird. |