Tilgungswechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei der Annuitätentilgung wird eigentlich nur festgelegt, welcher anfängliche Tilgungssatz pro Jahr dem Darlehensvertrag zugrunde gelegt wird. Die Mindesttilgung ist bei nahezu allen Angeboten bei 1 Prozent p.a. zuzüglich ersparter Zinsen vorgesehen. Es sind inzwischen auch Angebote im Markt, bei denen die Tilgungshöhe einmalig oder mehrfach verändert werden kann. Einen derartigen Tilgungswechsel muss man - gegen geringfügige Konditionsveränderung - genau wie das Recht auf Sondertilgungen vorab vertraglich vereinbaren.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Tilgungswechsel
ausgehend