Umlaufgrenze
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen einer Pfandbriefbank darf den sechzigfachen Betrage des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen (§ 8 Pfandbriefgesetz); das Erfordernis angemessener Eigenmittel nach § 10 des Gesetzes über das Kreditwesen bleibt unberührt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
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Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
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doppelt qualifizierte Mehrheit
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eingehend
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