Arrondierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zusammenlegung von Grundbesitz. Arrondierung kann auf privater Basis oder im Rahmen eines amtlich durchgeführten Flurbereinigungsverfahrens (Flurbereinigung) erfolgen. Eine Total-Arrondierung bedeutet, dass alle früher verstreut gelegenen Grundstücke eines landwirtschaftlichen Betriebes zu einer Einheit zusammengefasst werden. Eine Aussiedlung ist dabei nicht zwingend erforderlich.
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