Bildungswesen/-system
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Das Bildungswesen/-system umfasst zum einen das Schulsystem mit dem Primarbereich, der die 1. bis 4. Klasse umfasst (in Berlin und Brandenburg bis zur 6. Klasse). Die Sekundarstufe I umfasst das anschließende 5. bis 9. (bzw. 10.) Schuljahr und unterliegt länderspezifischen Regelungen für die Haupt-, Real- und Gesamtschule sowie das Gymnasium. In einigen Bundesländern werden derzeit einzelne Schulformen zur Sekundarschulen zusammengefasst. Die Sekundarstufe II umfasst dabei die Klassen 11 bis 12 bzw. 13 der Gymnasien bzw. Gesamtschulen. Den Abschluss bildet die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Ferner umfasst der Sekundarbereich II auch die berufsbildenden Schulen sowie Berufskollegs oder Berufsober- oder Förderschulen als Sonderform schulische Berufsbildung.
Der sog. zweite Bildungsweg umfasst Abendschulen zur Erlangung unterschiedlicher Schulabschlüsse sowie Kollegs, auf denen die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. Neben den Einrichtungen der weiteren allgemeinen und beruflichen Bildung sowie dem Bereich der persönlichen Weiterbildung existiert zum andern im sogenannten tertiären Bildungsbereich das Hochschulwesen mit Universitäten, Gesamthochschulen, technischen, pädagogischen, Musik- und Filmhochschulen, theologischen Hochschulen und Fachhochschulen.
Vgl. Bildungspolitik.