Unabhängigkeitsaxiom
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Grundlegende Annahme über das Verhalten eines Bernoulli-rationalen Entscheiders. Nach dem Unabhängigkeitsaxiom ist die Präferenzordnung eines Entscheiders über zwei Alternativen unabhängig davon, ob er diese isoliert oder im Zusammenhang mit anderen Alternativen in einer komplexeren Wahlsituation beurteilt.
Zur Verdeutlichung werden drei "Lotterien" L1, L2 und L3 betrachtet, deren Ergebnisse unsicher, aber auch sicher sein können. Nach dem Unabhängigkeitsaxiom gilt: Die Präferenzordnung eines Entscheiders bezüglich L1 und L2 (, d.h. der Entscheider zieht L1 vor, oder , d.h. er zieht L2 vor, oder , d.h. er ist indifferent) bleibt erhalten, wenn man L1 und L2 jeweils auf identische Weise wie folgt mit L3 kombiniert: Mit der Wahrscheinlichkeit p erhält der Entscheider L1 bzw. L2, mit der Wahrscheinlichkeit 1-p erhält er L3. Nach dem Unabhängigkeitsaxiom muss also z.B. im Falle gelten:
Nach dem Unabhängigkeitsaxiom ist der Vergleich zwischen L1 und L2 unabhängig von L3.
2. Einordnung: Das Unabhängigkeitsaxiom ist Bestandteil des Axiomensystems, welches das Bernoulli-Prinzip begründet.
Vgl. auch Axiome rationalen Entscheidens.