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Gleichwertigkeitsprüfung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Gleichwertigkeitsprüfung ist ein Verfahren der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland. Rechtliche Grundlage ist das am 1. April 2012 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ kurz „Anerkennungsgesetz“.

    Neben den anerkannten Ausbildungsberufen im dualen System besteht auch in den sog. reglementierten Berufen ein Anspruch auf Anerkennung ausländischer Qualifikationen.

    Die Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt jeweils im Einzelfall und auf Antrag bei der zuständigen Stelle (z.B. die IHK für alle anerkannten Ausbildungsberufe). Voraussetzung ist ein differenzierter Nachweis über die Inhalte der im Ausland erworbenen Qualifikation. Die zuständige Stelle prüft sodann, ob die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse gleichwertig zum deutschen Referenzberuf sind und ob Inhalt und Dauer der ausländischen Ausbildung ähnlich sind. Nach positiver Gleichwertigkeitsprüfung ergeht ein Bescheid über die Gleichwertigkeit, der in den reglementierten Berufen Grundlage des Berufszulassungsverfahrens ist.

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