bankstatistische Gesamtrechnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die bankstatistischen Gesamtrechnungen umfassen die von der Europäischen Zentralbank (EZB) aus den Beiträgen der einzelnen Mitgliedsländer zusammengestellte konsolidierte Bilanz des Sektors der Monetären Finanzinstitute für das Eurowährungsgebiet sowie die daraus abgeleitete Entwicklung der Geldbestände im Bilanzzusammenhang. Sie stellen eine zentrale Informations- und Entscheidungsgrundlage über den geldschöpfenden Sektor dar.
Träger der bankstatistischen Gesamtrechnung in Deutschland ist die Deutsche Bundesbank. Die bankstatistische Gesamtrechnung wird im statistischen Teil des Monatsberichts der Bundesbank veröffentlicht und ist online verfügbar.