Baudispens
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aufhebung einer allgemeinen Baubeschränkung in einem Einzelfall, um unbillige Härten zu vermeiden oder aus Gründen des Allgemeinwohls. Ein Dispens kommt für bauordnungsrechtliche und bauplanungsrechtliche Beschränkungen in Betracht. Zum Bauplanungsrecht s. § 31 BauGB, Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans.
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