DTA
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Datenträgeraustauschverfahren, belegloser Datenträgeraustausch. Standardisierter belegloser Austausch von Zahlungsdateien. durch Datenfernübertragung (DFÜ) oder per Datenträger. Austauschbeteiligte waren Kontrahenten im Interbankenverkehr und Kunden. Im Rahmen der SEPA-Migration erfolgte eine sukzessive Umstellung der bisher im DTA-Standard abgewickelten Zahlungsinstrumente (Überweisungen, Lastschriften, Scheck- sowie Kartenzahlungen) auf den ISO 20022-Standard (xml-Format).
Vgl. auch Abkommen im Zahlungsverkehr, Bankautomation, Clearing, Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK).
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