Betriebsfonds
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
erfahrungsgemäße oder errechnete Kapitalgröße, die erforderlich ist, um das Anlagevermögen stets im betriebsnotwendigen Ausmaß beschäftigt zu halten; insofern zumindest der Höhe nach anlageähnlicher Charakter. Der Betriebsfonds zählt zum betriebsnotwendigen Umlaufvermögen (betriebsnotwendiges Vermögen) und soll sich größenmäßig nach Anlagenintensität und Produktionsdauer des Wirtschaftszweiges richten.
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