Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ehemalige Behörde des Bundes, die nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) die Aufsicht über den Wertpapierhandel ausübte. Aufgegangen zum 1.5.2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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