Deutsche Welle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
rechtsfähige gemeinnützige Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung; Sitz in Bonn. Die Deutsche Welle veranstaltet Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) für das Ausland und soll dort ein umfassendes Bild des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in Deutschland vermitteln.
Rechtsgrundlage: Gesetz über den dt. Auslandsrundfunk vom 16.12.1997 (BGBl. I 3094).
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