Deutscher Beamtenbund (DBB) und Tarifunion
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gewerkschaftsbund der Berufsbeamten und Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst; gegründet 1918, wiedergegründet 1948; Sitz in Berlin.
Ziele/Grundsätze: Beteiligung an der Vertretung allg. Regelungen der beamtenrechtlichen und tarifrechtlichen Verhältnisse im öffentlichen Dienst, Vertretung der Belange der Mitglieder, Stellungnahme zu allg. gesellschaftspolitischen Fragen.