Einzelverbrauch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
genauer: echter Einzelverbrauch; Einzelinanspruchnahme, spezifischer Verbrauch; Verbrauch eines dabei untergehenden Verbrauchsguts bzw. Inanspruchnahme eines Menschen (der gleichzeitig keine andere Tätigkeit ausüben kann) oder räumlich-zeitliche-intensitätsmäßige Inanspruchnahme eines Potenzials (Gebrauchs- oder Nutzungsgut), dessen „Nutzungsvorrat” dabei quantitativ oder qualitativ verringert werden kann, aber nicht muss. Differenzierungen analog zu Einzelkosten.
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