elektrische Anlagen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Bilanzierung
Elektrische Anlagen bilden einen Teil des Anlagevermögens. Ob sie als unselbstständige Bestandteile von Gebäuden, technischen Anlagen oder Maschinen oder als selbstständige Vermögensgegenstände auszuweisen und zu bewerten sind, hängt vom Nutzungs- und Funktionszusammenhang im konkreten Fall ab. Eine Abgrenzung ist schwierig.
Kostenrechnung
I.d.R. als Bestandteil der Raumkosten erfasst.
Haftpflichtversicherung
Der Inhaber ist zur gesetzlichen Haftpflicht u.a. nach § 2 Haftpflichtgesetz verpflichtet.
Vgl. auch Gasanlagen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung
Balanced Scorecard
Barwert
Bilanzierung von Software
Controlling
Disagio
Economies of Scale
Eigenkapital
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Kapital
Kennzahlen
Kosten
Niederstwertprinzip
Rückstellung
Subsidiarität
Working Capital
neutrale Aufwendungen
sonstige betriebliche Aufwendungen
stille Gesellschaft
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