finanzielles Eigeninteresse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In Beratungsgesprächen müssen Kreditinstitute ihre Kunden über Provisionen informieren, die sie für den Verkauf einer Geldanlage erhalten. Mit der Entscheidung AZ XI ZR 510/07 hat der BGH seine Rechtsprechung auf praktisch alle Formen der Geldanlagen ausgeweitet.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
kalte Betriebskosten
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
finanzielles Eigeninteresse
ausgehend