Direkt zum Inhalt

Finanzvermögen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Finanzwissenschaft
    2. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

    Finanzwissenschaft

    1. Begriff: Teil des Vermögens der öffentlichen Hand, der wirtschaftlich genutzt wird (auch Erwerbsvermögen genannt). Das Finanzvermögen unterliegt - abgesehen von haushalts- und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen - dem Privatrecht, ohne die für das Verwaltungsvermögen geltenden Abweichungen und Einschränkungen.

    Gegensatz: Verwaltungsvermögen.

    2. Bestandteile:
    (1) Betriebsvermögen (Wirtschaftsbetriebe, Kapitalbeteiligungen);
    (2) allg. Kapital- und Sachvermögen, soweit diese nicht Verwaltungs- oder Betriebsvermögen sind (z.B. Darlehen und Treuhandvermögen).

    3. Zwecke:
    (1) Aus den typischen Aufgabenfeldern der öffentlichen Hand abgeleitete Zwecke, z.B. Tätigkeiten, die durch freie Unternehmerinitiativen nicht oder nur unvollkommen wahrgenommen werden bzw. den Unternehmern nicht überlassen bleiben sollen;
    (2) Finanzvermögen als Folge von Sanierungen;
    (3) Einnahmeerzielung;
    (4) Einflussnahme auf Unternehmen und Märkte.

    4. In der neueren Diskussion wird die Legitimation dieser Form der Staatstätigkeit kritisch hinterfragt; dabei geht es v.a. um die Privatisierung des Finanzvermögens.

    Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

    Synonym für Geldvermögen bzw. Forderungen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Finanzvermögen"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Finanzvermögen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/finanzvermoegen-36609 node36609 Finanzvermögen node33183 Forderungen node36609->node33183 node48351 Verwaltungsvermögen node36609->node48351 node50916 Vermögensteuer node53293 Teilrechtsfähigkeit der WEG node53293->node48351 node46739 öffentliche Sachen node46739->node48351 node40911 Leistung node33183->node40911 node48351->node50916 node49255 Vermögen der öffentlichen ... node49255->node36609 node49255->node48351 node32208 Erwerbsvermögen node32208->node36609 node41308 Kreditsicherheiten node41308->node33183 node49553 Zahlungsbilanz node49553->node33183 node39489 Kreislaufanalyse node39489->node33183
    Mindmap Finanzvermögen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/finanzvermoegen-36609 node36609 Finanzvermögen node33183 Forderungen node36609->node33183 node48351 Verwaltungsvermögen node36609->node48351 node49255 Vermögen der öffentlichen ... node49255->node36609 node32208 Erwerbsvermögen node32208->node36609

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete