Gewässerschutzbeauftragter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von Benutzern von Gewässern, die täglich mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten, zu bestellender Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz (Umweltschutz).
Gesetzliche Regelung: §§ 64–66 WHG.
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