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Gewässerschutzbeauftragter

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von Benutzern von Gewässern, die täglich mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten, zu bestellender Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz (Umweltschutz).

    Gesetzliche Regelung: §§ 64–66 WHG.

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    Mindmap "Gewässerschutzbeauftragter"

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    Mindmap Gewässerschutzbeauftragter Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gewaesserschutzbeauftragter-32181 node32181 Gewässerschutzbeauftragter node47401 Umweltschutz node32181->node47401 node48345 Umweltpolitik node47401->node48345 node44989 Recycling node44989->node47401 node52376 Kooperationsprinzip node52376->node47401 node49273 Umweltbewusstsein node49273->node47401
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