goldene Aktie
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Golden Shares; können Aktien oder Genehmigungserfordernisse sein, mit denen der Staat auf privatisierte Unternehmen einwirken kann. Sie wurden durch den EuGH für zulässig erklärt, wenn die Einflussnahme im Allgemeininteresse liegt - so z.B. in Spanien für Unternehmen mit strategischer Bedeutung, bei denen gesellschaftsrechtliche Beschlüsse zur Auflösung, Spaltung, Verschmelzung, Änderung des Gesellschaftszwecks, Veräußerung von Vermögensgegenständen oder Kapitalanteilen behördlich zu genehmigen sind. In Großbritannien gibt es die goldene Aktie als Sonderaktie der Regierung, die damit nach Meinung des EuGH unzulässige Einspruchsmöglichkeiten in wichtige gesellschaftsrechtliche Handlungen des Unternehmens erhält. Deutschland hat eine Sonderregelung mit dem VW-Gesetz (Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand, VWGmbHÜG), das die Stimmrechte jedes Aktionärs auf 20 Prozent begrenzt, auch wenn er mehr besitzt. Dadurch behält das Land Niedersachsen mit fast 20 Prozent Anteilen überproportionalen Einfluss. Das VW-Gesetz wurde infolge eines EuGH-Urteils im Jahre 2007, das die EU-Kommission angestrengt hatte, geändert (8.12.2008, BGBl. I 2369). Danach ist immer noch für Entscheidungen, für die das Aktiengesetz ein Mehrheitserfordernis von 75 Prozent verlangt, eine Mehrheit von 80 Prozent erforderlich, die Stimmrechtsbeschränkung wurde aufgehoben.