Grundstoffe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
unbearbeitete oder nur wenig bearbeitete Waren, die als Materialgrundlage für die Weiterverarbeitung und den Verbrauch einer Volkswirtschaft dienen.
Arten:
(1) Die im Produktionsvorgang der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und der Plantagenwirtschaft der Natur abgewonnenen Stoffe;
(2) die im Arbeitsvorgang des Bergbaus gewonnenen Abbauprodukte, einschließlich Gewinnung von Sand. Fertigung von Zement, Kalk, Ziegeln, Glas etc. aus mineralischen Abbauerzeugnissen.
Für die Grundstoffe wird ein bes. Preisindex berechnet.
Vgl. auch Rohstoffwirtschaft.
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