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Haben

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die rechte Seite eines Kontos, die bei Aktivkonten für die Eintragungen der Abgänge, ggf. Abschreibungen, also der Aktivpostenabnahme, und bei Passivkonten für die Passivpostenzunahme benutzt wird. In den Eigenkapitalkonten ist die Haben-Seite die der Kapitalzunahme durch Gewinn oder Einlagen. Die Haben-Seite der Erfolgskonten weist die Erträge aus.

    Linke Kontoseite: Soll.

    Vgl. auch Buchhaltungstheorien.

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    Mindmap "Haben"

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