Direkt zum Inhalt

körperliche Durchsuchung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Strafprozessrecht
    2. Zollrecht

    Strafprozessrecht

    Strafprozessuale Zwangsmaßnahme: Die körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, vom Arzt vorgenommen, sind ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für die Gesundheit zu befürchten ist. Anordnung durch den Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten. Näheres regelt § 81a StPO.

    Personen, die als Zeugen in Betracht kommen, dürfen ohne ihre Einwilligung nur untersucht werden, soweit festgestellt werden muss, ob sich an ihrem Körper eine bestimmte Spur oder Folge einer Straftat befindet. Dazu gehören auch Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung und die Entnahme von Blutproben, wenn kein Nachteil für die Gesundheit zu befürchten ist und die Maßnahme zur Erforschung der Wahrheit unerlässlich ist (§ 81c StPO).

    Vgl. auch genetischer FingerabdruckLeibesvisitation, Werkschutz.

    Zollrecht

    1. Begriff: Zu den Möglichkeiten der Zollkontrollen gehört die körperliche Durchsuchung nach § 10 III Zollverwaltungsgesetz (ZollVG). Es geht um die Feststellung, ob Waren in oder unterhalb der Kleidung sowie in Körperöffnungen verborgen sind. Die körperliche Durchsuchung ähnelt mithin der Überholung. Sie ist abzugrenzen von der körperlichen Untersuchung nach § 81a StPO, bei der es um Eingriffe in den Körper geht mit dem Ziel, Körperschmuggel zu entdecken.

    2. Voraussetzungen: Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der zollamtlichen Überwachung unterliegende Waren vorschriftswidrig mitgeführt werden, können Personen körperlich durchsucht werden.

    3. Durchführung: Die körperliche Durchsuchung hat an hierfür geeigneten Orten zu erfolgen. Zulässig ist sowohl das Abtasten des bekleideten Körpers als auch das Hineingreifen in und zwischen die am Körper getragenen Bekleidungsstücke. Ferner können Körperhöhlen und Körperöffnungen (Mund, Nase, Ohren, Vagina und After) des unbekleideten Körpers betrachtet werden. Ob die Körperöffnungen im Rahmen der Durchsuchung auch auf Fremdkörper wie etwa Betäubungsmittel hin untersucht werden dürfen oder ob das bereits Gegenstand der körperlichen Untersuchung gem. § 81a StPO ist, ist umstritten. Falls die körperliche Durchsuchung das Schamgefühl verletzen kann, ist sie von Zollbeamten gleichen Geschlechts vorzunehmen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "körperliche Durchsuchung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap körperliche Durchsuchung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/koerperliche-durchsuchung-38811 node38811 körperliche Durchsuchung node36667 genetischer Fingerabdruck node38811->node36667 node41612 Leibesvisitation node38811->node41612 node48412 Werkschutz node38811->node48412 node48839 Zeuge node38811->node48839 node42245 Straftat node46030 Sachverständiger node30146 Beschuldigter node28487 Beweismittel node36667->node42245 node36667->node46030 node36667->node30146 node36667->node48839 node33146 Durchsuchung node36500 Hausrecht node41612->node33146 node41612->node48412 node44658 Personalkontrolle node44658->node41612 node44658->node48412 node48412->node36500 node48839->node28487
    Mindmap körperliche Durchsuchung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/koerperliche-durchsuchung-38811 node38811 körperliche Durchsuchung node48412 Werkschutz node38811->node48412 node41612 Leibesvisitation node38811->node41612 node48839 Zeuge node38811->node48839 node36667 genetischer Fingerabdruck node38811->node36667

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete