Direkt zum Inhalt

genetischer Fingerabdruck

Definition: Was ist "genetischer Fingerabdruck"?

Sammelbegriff für die Erkenntnisse, die bei einem Beschuldigten anhand von verschiedenen bei ihm durchgeführten medizinischen Untersuchungsmethoden gewonnen wurden. Zweck: Abgleich mit Tatspuren am Tatort.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Strafprozessuale Zwangsmaßnahme. An der bei dem Beschuldigten für Zwecke des zugrunde liegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens entnommenen Blutprobe oder sonstigen bei ihm entnommenen Körperzellen dürfen auch molekulargenetische Untersuchungen durchgeführt werden, soweit sie zur Feststellung der Abstammung oder der Tatsache, ob aufgefundenes Spurenmaterial von dem Beschuldigten oder dem Verletzten stammt, erforderlich sind. Solche ausschließlich auf diesen Zweck begrenzte Untersuchungen dürfen auch bei Personen durchgeführt werden, die als Zeugen in Betracht kommen. Die Anordnungen dürfen nur durch den Richter getroffen werden. Das Untersuchungsmaterial ist dem Sachverständigen, der nicht der ermittelnden Behörde angehören darf, in anonymisierter Form zu übergeben. Das Material ist unverzüglich zu vernichten, sobald es für das zugrunde liegende oder ein anderes anhängiges Strafverfahren nicht mehr erforderlich ist (vgl. §§ 81a–f StPO).

    Ein genetischer Fingerabdruck (DNA-Identifizierungsmuster) darf auch bei bestimmten schwerer Straftaten oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verdächtiger Beschuldigten im Rahmen der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren genommen werden (§ 81g StPO). Dies gilt auch für Personen, die wegen solcher Taten rechtskräftig verurteilt oder nur wegen Schuldunfähigkeit oder fehlender Verantwortlichkeit nicht verurteilt werden konnten. Solche DNA-Identifizierungsmuster dürfen beim Bundeskriminalamt (BKA) gespeichert werden und nach Maßgabe des Bundeskriminalamtgesetzes verwendet werden (§ 81g V StPO).

    Bei Reihengentests werden die DNA-Identifizierungsmuster von Spurenmaterial aus der Straftat mit den DNA-Identifizierungsmustern von Personen, die bestimmte, auf den Täter vermutlich zutreffende Prüfungsmerkmale erfüllen, automatisiert abgeglichen. Dazu werden von diesem Personenkreis - nur mit ihrer schriftlichen Einwilligung - Körperzellen entnommen und molekulargenetisch untersucht. Näheres zur Zulässigkeit von Reihengentests in § 81h StPO.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "genetischer Fingerabdruck"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap genetischer Fingerabdruck Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/genetischer-fingerabdruck-36667 node36667 genetischer Fingerabdruck node42245 Straftat node36667->node42245 node46030 Sachverständiger node36667->node46030 node30146 Beschuldigter node36667->node30146 node28205 Bundeskriminalamt (BKA) node36667->node28205 node38811 körperliche Durchsuchung node38811->node36667 node48412 Werkschutz node38811->node48412 node41612 Leibesvisitation node38811->node41612 node48839 Zeuge node38811->node48839 node38450 Industrie- und Handelskammer ... node46030->node38450 node44022 Partnerschaft node46030->node44022 node45545 Strafprozess node30146->node45545 node27250 Angeklagter node30146->node27250 node30677 Bundesoberbehörde node28205->node30677 node44534 Polizei node44534->node28205 node53422 Internetkriminalität node53422->node28205 node53399 Skimming node53399->node28205 node37975 Nebenkläger node37975->node30146 node52900 Beleihungswertermittlung node52900->node46030 node46519 Schaden node46519->node46030 node48973 Vorsatz node48973->node42245 node51966 Strafrecht node51966->node42245 node28043 Datenschutz node28043->node42245 node53407 Kriminologie node53407->node42245 node48839->node36667
    Mindmap genetischer Fingerabdruck Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/genetischer-fingerabdruck-36667 node36667 genetischer Fingerabdruck node42245 Straftat node36667->node42245 node46030 Sachverständiger node36667->node46030 node30146 Beschuldigter node36667->node30146 node28205 Bundeskriminalamt (BKA) node36667->node28205 node38811 körperliche Durchsuchung node38811->node36667

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete