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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der im börslichen und außerbörslichen Handel festgestellte Marktpreis für fungible Wertpapiere, Devisen (Wechselkurs) oder Waren. Bei Wertpapieren ist zwischen der Kursnotierung in Prozent des Nominalbetrags, z.B. bei Schuldverschreibungen, und der Stücknotierung in absoluten Beträgen, z.B. bei Aktien, zu unterscheiden. Das Börsengesetz verwendet den Begriff Börsenpreis, der an bestimmte im Gesetz genannte Voraussetzungen gebunden ist und sich nur auf den Handel an der Börse bezieht.
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