mehrstufiges Zufallsstichprobenverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
spezielles höheres Zufallsstichprobenverfahren.
Beim Spezialfall eines dreistufigen Zufallsstichprobenverfahrens ist die Grundgesamtheit in mehrere Teilgesamtheiten („Primäreinheiten”), jede dieser Teilgesamtheiten in mehrere Sekundäreinheiten und jede dieser Sekundäreinheiten in Tertiäreinheiten zerlegt. Aus den Primäreinheiten erfolgt eine uneingeschränkte Zufallsauswahl (uneingeschränktes Zufallsstichprobenverfahren); aus den ausgewählten Primäreinheiten werden zufällig Sekundäreinheiten und dann analog Tertiäreinheiten ausgewählt.
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