Mindestschluss
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mindestbetrag oder Mindeststückzahl von Wertpapieren beim Abschluss eines Börsengeschäfts. Der Mindestschluss wurde an allen Parkettbörsen in Deutschland aufgehoben, sodass auch eine einzige Aktie gehandelt werden kann. Der Skontroführer sorgt dafür, dass keine Preisverzerrungen auftreten. Im XETRA-System werden illiquide Aktien nicht fortlaufend, sondern in einer Auktion gehandelt, um hier ebenfalls faire Preise zu sichern. Der forlaufende Handel erfordert einen Mindestschluss.
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