Direkt zum Inhalt

Nachentrichtung von Beiträgen

(weitergeleitet vonBeitragsnachentrichtung)
Definition: Was ist "Nachentrichtung von Beiträgen"?

rückwirkende Entrichtung von Beiträgen.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Gesetzliche Rentenversicherung; jetzt: Nachzahlung.

    Frist: Pflichtbeiträge sind wirksam, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist. Freiwillige Beiträge sind unwirksam, wenn sie nach Ablauf des Kalenderjahres, für das sie gelten sollen, nicht spätestens bis zum 31. März des folgenden Jahres entrichtet werden. Die Nachzahlung von Beiträgen (Pflicht- und freiwillige Beiträge) kann in Fällen bes. Härte, v.a. bei drohendem Verlust der Rentenanwartschaft auch nach diesen Fristen zugelassen werden, wenn den Versicherten an der nicht rechtzeitigen Beitragszahlung kein Verschulden trifft. Der entsprechende Antrag kann nur innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Hinderungsgrundes gestellt werden. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen (§ 197 SGB VI).

    Die Nachzahlung von Beiträgen ist darüber hinaus für verschiedene Sachverhalte vorgesehen in den §§ 204–207, 284–285 SGB VI. Die Vorschrift über die Berechtigung und die Beitragsberechnung zur Nachzahlung findet sich in § 209 SGB VI.

    2. Freiwillige Unfallversicherung: Der Beitrag kann nur innerhalb von zwei Monaten nach der Zahlungsaufforderung gezahlt werden; ansonsten erlischt die Versicherung. Eine Neuanmeldung bleibt so lange unwirksam, bis der rückständige Beitrag oder Beitragsvorschuss entrichtet worden ist (§ 6 SGB VII).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Nachentrichtung von Beiträgen"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Nachentrichtung von Beiträgen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nachentrichtung-von-beitraegen-41722 node41722 Nachentrichtung von Beiträgen node42819 Rentenversicherung node41722->node42819 node39176 Lebensversicherung node42819->node39176 node52890 berufsständische Versorgungseinrichtungen node52890->node42819 node44201 Sozialversicherung node44201->node42819 node46058 soziale Sicherung node46058->node42819 node28788 Beitragsnachentrichtung node28788->node41722
    Mindmap Nachentrichtung von Beiträgen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nachentrichtung-von-beitraegen-41722 node41722 Nachentrichtung von Beiträgen node42819 Rentenversicherung node41722->node42819 node28788 Beitragsnachentrichtung node28788->node41722

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete