Nichtleistung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fall der Leistungsstörungen.
1. Formen: a) Die Leistung kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen von niemandem oder vom Schuldner nicht erbracht werden (Unmöglichkeit).
b) Die Leistung wird verzögert (Leistungsverzögerung).
2. Rechtsfolgen: Unmöglichkeit, Leistungsverzögerung, Schuldnerverzug.
Anders: Schlechtleistung.
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