Organkredite
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Darlehen einer AG an Mitglieder des Vorstands, Prokuristen oder zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigte Handlungsbevollmächtigte sowie deren Ehepartner und minderjährige Kinder. Organkredite bedürfen der Einwilligung des Aufsichtsrats (§ 89 AktG).
2. Organkredite der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute umfassen außerdem bes. Darlehen an Geschäftsleiter des Instituts, Mitglieder des Aufsichtsorgans, an Prokuristen, sowie deren Ehegatten und minderjährige Kinder, an Unternehmen, mit denen eine gewisse personelle oder finanzielle Verflechtung besteht. Sie bedürfen i.Allg. des einstimmigen Beschlusses sämtlicher Geschäftsleiter und der ausdrücklichen (mehrheitlichen) Zustimmung des Aufsichtsorgans (§ 15 KWG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Bürgschaft Disagio Discounted-Cashflow-Verfahren Eigentumsvorbehalt Geschäftsfähigkeit Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen Wechsel eidesstattliche Versicherung juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Organkredite
ausgehend