Double-Opt-in
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1. Begriff: Das Double-Opt-in-Verfahren holt in einer Erweiterung zum einfachen Single-Opt-in die in zwei aufeinanderfolgenden Schritten aktiv zu bestätigende Einwilligung einer Person ein, dass ihre personenbezogenen Daten von dem die Einwilligung erfragenden Unternehmen gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Das Double-Opt-in findet vor allem im Onlinemarketing Anwendung und ist die rechtskonforme Legitimierung zur Durchführung von Newsletter-Marketing und E-Mail-Marketing.
2. Merkmale: Ist eine Person gewillt, für das Abonnement eines Newsletters ihre E-Mail-Adresse freizugeben, so ist im ersten Schritt, häufig in einer Formularanwendung auf der Website des Unternehmens, ein Haken in einem Antwortfeld zu setzen, welches mit einer eindeutigen Formulierung die Zustimmung zur Datenverarbeitung und die Eingabe oder Bestätigung der Kontaktdaten für den genannten Zweck erbittet. Im zweiten Schritt erhält der Interessent eine E-Mail mit einem Bestätigungs- bzw. Aktivierungslink. Mit dem Anklicken des Links erfolgt der zweite Schritt im Double-Opt-in Verfahren. Der Interessent bestätigt die Formulareinträge und verifiziert zugleich seine hinterlegte E-Mail-Adresse. Die Einwilligung beim Double-Opt-in wird somit erst wirksam, wenn sie ein zweites Mal bestätigt wird.
Unternehmen müssen die erteilte Einwilligung nachweisen können. Kann im Streitfall dieser Nachweis nicht erbracht werden, so geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine Einwilligung nicht erteilt wurde. Damit ist eine nur mündlich erteilte Einwilligung, beispielsweise im Rahmen eines Kundengespräches, nicht ausreichend, wenn sie nicht auch schriftlich dokumentiert wurde. Die Einwilligungserklärungen sollten daher idealerweise mit einem Zeitstempel (Datum und Uhrzeit) versehen und in einer Datenbank des Unternehmens gespeichert werden. Nach der DSGVO muss eine einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen werden können. Von diesem Widerrufsrecht muss der Interessent vor Abgabe der Einwilligung in Kenntnis gesetzt werden.
3. Wirkung: Dem Schutz personenbezogener Daten wird in der DSGVO ein hoher Stellenwert eingeräumt. Bei Verstößen müssen Unternehmen mit Abmahnungen und Bußgeldern rechnen.
Das Double-Opt-in hat sich als rechtssicheres Verfahren für den Nachweis elektronisch einzuholender Einwilligungen erwiesen. Denn mit dem einfachen Single-Opt-in kann die Übereinstimmung von Person und personenbezogenen Kontaktdaten nicht sichergestellt werden. Im ersten Schritt könnten beliebige Kontaktdaten eingetragen worden sein, beispielsweise die E-Mail-Adresse eines Dritten, aber auch fehlerhafte Daten. Das zweistufige Verfahren gewährleistet, dass Onlinewerbung bei denjenigen ankommt, die als Person mit ihrer E-Mail-Adresse verifiziert sind, die aus eigenem Antrieb ihre Einwilligung gegeben haben und sich damit bewusst für den Empfang von werblichen Informationen entschieden haben.