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Peter-Prinzip

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ein von L.J. Peter und R. Hull (1969) formuliertes, satirisch gemeintes Prinzip, das sich mit den Aufstiegspraktiken in Organisationen beschäftigt.

    Grundidee: Wenn die Beförderung von der Bewährung auf einer hierarchisch niedrigeren Position abhängig ist, wird in einerausreichend komplexen Hierarchie jeder Beschäftigte so lange befördert, bis er seine Stufe der Inkompetenz erreicht hat.

    Anforderungen an das Personalmanagement: J. Billsberry (1996) leitet aus diesem Prinzip drei Anforderungen an das Personalmanagement ab:
    1. Damit sich Mitarbeiter nicht auf eine Position begeben, der sie nicht gewachsen sind, benötigen sie ein regelmäßiges, nachvollziehbares und ehrliches Feedback (Leistungsbeurteilung).
    2. Um Schwächen in der Selektion geeigneter Kandidaten zu reduzieren, sollte unter Achtung des Mehraugenprinzips im Rahmen von Potenzialfestsstellungsverfahren über potentielle Kandidaten auf den einzelnen Hierarchieebenen diskutiert und eine Reihenfolge festgelegt werden (Management-Audit).
    3. Damit der Wissens- und Erfahrungshintergrund der Potenzialkandidaten erhalten und ausgeweitet wird, ist eine konsequente berufsqualifizierende Weiterbildung und Karriereplanung notwendig (Personalentwicklung).

    Vgl.: Potenzialmanagement, Fach- und Führungslaufbahn.

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