Preisregelung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff für staatliche Maßnahmen der Preispolitik, nicht auch privatrechtlicher Abreden. Zur Preisregelung gehören z.B. behördliche Verordnungen, Verfügungen, Anordnungen und sonstige Maßnahmen.
Die Einhaltung der Preisregelung ist durch den Blanketttatbestand des § 3 WiStG 1954 mit einer Bußgelddrohung bis zu 25.000 Euro geschützt.
Vgl. auch Preisvorschriften.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Aufwendungen Eigentumsvorbehalt Fahrlässigkeit Geschäftsfähigkeit GmbH & Co. KG Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Konzern Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen eidesstattliche Versicherung juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Preisregelung
ausgehend