Registratur
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
(Schriftgut-)Ablage. 1. Begriff: Einordnung und Verwaltung von Schriftgut. Die Registratur kann zentral oder dezentral erfolgen.
2. Voraussetzungen: Vorhandensein eines Ordnungsplans, in dem die im Betrieb geltenden Ordnungsgrundlagen festgelegt sind (Aktenplan); Einteilung des Schriftguts gemäß des für die Ablage vorgeschriebenen Nummernschlüssels; Vorhandensein der Ordnungsmittel, Suchmittel, Schriftgutbehälter und technischer Bürogeräte.
3. Verfahren der Ablagetechnik: a) aufeinander folgende Ordnung (Flachablage, Aktenablage); b) hintereinander folgende Ordnung (Steilablage, Hängeablage); c) nebeneinander folgende Ordnung (bibliothekarische Ablage, Stehablage).
4. Heute vereinfacht durch den Einsatz von Speicherdatenträgern.
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Interne Verweise
Abgrenzung Abschreibung Agio Aufwendungen Bonus Buchführung Doppelte Buchhaltung Einkauf Erlösschmälerungen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Kommissionsgeschäft Kosten Rechnungswesen außerordentliche Aufwendungen außerordentliche Erträge internes Kontrollsystem (IKS) laufende Inventur neutrale Aufwendungen pagatorisch
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Registratur
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