Ausführliche Definition im Online-Lexikon
führt die Steuer an das Finanzamt ab; i.d.R. identisch mit dem Steuerpflichtigen; nur in den Fällen des Quellenabzugsverfahrens fallen Steuerzahler (z.B. bei der Lohnsteuer das Unternehmen) und Steuerschuldner auseinander (Steuern).