Technikbewertung
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1. Charakterisierung: Instrument zur Analyse und Bewertung von Technik, genormt durch VDI-Richtlinie 3780. Danach bedeutet Technikbewertung das „ ... planmäßige, systematische, organisierte Vorgehen, das den Stand einer Technik und ihre Entwicklungsmöglichkeiten analysiert, unmittelbare und mittelbare technische, wirtschaftliche, gesundheitliche, ökologische, humane, soziale und andere Folgen dieser Technik und möglicher Alternativen abschätzt, aufgrund definierter Ziele und Werte diese Folgen beurteilt oder auch weitere wünschenswerte Entwicklungen fordert, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten daraus herleitet und ausarbeitet.“
2. Phasen:
(1) Problemdefinition und -strukturierung,
(2) Folgenabschätzung (Technologiefolgenabschätzung),
(3) Bewertung,
(4) Entscheidung.
3. Arten: a) Informelle Technikbewertung als private und unkoordinierte Technikbewertung auf der Grundlage eingeschränkter Informationen.
b) Formelle Technikbewertung:
(1) Klassifikation nach ihrem Anlass: Ermittlung von technischen Lösungen für gesellschaftlich vorgegebene Aufgaben (probleminduzierte Technikbewertung) oder Bewertung einer existenten Technik (technikinduzierte Technikbewertung).
(2) Klassifikation nach der zeitlichen Perspektive: Einsatz der Technikbewertung nach vollzogener Innovation (reaktive Technikbewertung) oder Einsatz in einem so frühen Stadium, dass Forschung und Entwicklung (F&E) noch modifiziert werden können (innovative Technikbewertung). Die innovative Technikbewertung gestaltet den Innovationsprozess mit, durch kontinuierliche Technikfolgenanalyse und Techniksteuerungen im Prozess der technischen Entwicklung (technische Ontogenese). Technikbewertung kann als verzögernde Kraft, Innovationspolitik als beschleunigende Kraft der technischen Entwicklung angesehen werden.
Vgl. auch Technikwirkungsanalyse, Technologiefolgenabschätzung.