Transferkurzarbeitergeld
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leistung der Arbeitsförderung nach § 111 SGB III. Wird Arbeitnehmern im Falle eines dauerhaften unvermeidbaren Arbeitsausfalls aufgrund von Betriebsänderungen gemäß § 111 BetrVG (unabhängig von der Unternehmensgröße) gewährt. Zu den betrieblichen Voraussetzungen gehört, dass die von Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Eingliederungschancen in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefasst werden. Während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten und ggf. geeignete Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten. Die Bezugsfrist für Transferkurzarbeitergeld beträgt längstens zwölf Monate.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anwartschaft
Arbeitsentgelt
Arbeitslose
Arbeitsplatz
Aussteuerung
Bruttoarbeitsentgelt
Entgelt
Erwerbsminderung
Invalidität
Jugendhilfe
Krankenversicherung
Krankheit
Sozialdaten
Sozialleistungen
Sozialversicherung
Unfallversicherung
Versicherungspflicht
Versicherungsprinzip
berufliche Fortbildung
Äquivalenzprinzip
eingehend
Transferkurzarbeitergeld
ausgehend