Ursprungsbezeichnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Kennzeichenrechts für geografische Herkunftsangaben, mit denen der Verkehr bez. der gekennzeichneten Ware bes. Preis- oder Gütevorstellungen verbindet. Sie können auf Antrag in ein europäisches Register eingetragen werden; mit ihrer Eintragung endet ihr Schutz nach nationalem Recht und bestimmt sich ausschließlich nach den Vorschriften des EU-Rechts.
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