VDI 3800
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Die VDI-Richtlinie 3800 mit dem Titel "Ermittlung der Aufwendungen für Maßnahmen zum betrieblichen Umweltschutz" (2001) enthält sowohl rechtliche Verpflichtungen als auch freiwillige Maßnahmen.
2. Inhalt: Die freiwilligen Maßnahmen umfassen im Sinne der Richtlinie vornehmlich Selbstverpflichtungserklärungen einer Branche. Die Richtlinie empfiehlt eine Gliederung der Maßnahmen in produktionsbezogene, produktbezogene und andere Maßnahmen, in End-of-the-Pipe-Technologien und anlagen- bzw. prozessintegrierte Maßnahmen (integrierte Technologien) sowie nach den Bereichen Abfallwirtschaft, Gewässerschutz, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Naturschutz und Landschaftspflege.
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