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werterhaltende Maßnahmen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Da werterhaltende Maßnahmen, also unaufschiebbare und praktisch dringend angezeigte Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft zumeist mit einer baulichen Veränderung einhergehen (es muss bspw. die Heizungsanlage umfassend erneuert werden), konnte dies früher am Widerstand einzelner Miteigentümer scheitern.

    Nach den zwischenzeitlichen Neuregelungen im § 20 WEG, können werterhaltende Maßnahmen nunmehr mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen..

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    Mindmap "werterhaltende Maßnahmen"

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