werterhaltende Maßnahmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Da werterhaltende Maßnahmen, also unaufschiebbare und praktisch dringend angezeigte Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft zumeist mit einer baulichen Veränderung einhergehen (es muss bspw. die Heizungsanlage umfassend erneuert werden), konnte dies früher am Widerstand einzelner Miteigentümer scheitern.
Nach den zwischenzeitlichen Neuregelungen im § 20 WEG, können werterhaltende Maßnahmen nunmehr mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen..
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
werterhaltende Maßnahmen
ausgehend