Wirtschaftsstraftaten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Den Einzelnen, aber auch die Volkswirtschaft schädigende Straftaten nach der Insolvenzordnung (InsO), dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Urheberrecht, dem Wettbewerbs-, Gesellschafts-, Bank- und Kreditwesenrecht sowie nach dem Außenwirtschafts-, Devisen-, Steuer- und Zollrecht (z.B. Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Bankrott, Schuldnerbegünstigung, Veruntreuung).
2. Verfolgungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft; zur Aburteilung sind als Spezialspruchkörper Wirtschaftsstrafkammern eingerichtet; Aufzählung der Materien, die zu den Wirtschaftsstraftaten zählen, in § 74c GVG.
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