Zinsanpassung bei veränderlichen Sollzinsen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Sollzinsänderung ist nur unter vertraglich genau fixierten Bedingungen möglich. An vorher festgelegten Prüfterminen wird festgestellt, ob sich der als Referenz festgelegte Zinssatz (meist der EZB-Zinssatz) um mindestens 0,20 Prozentpunkte verändert hat. Dann kann das Kreditinstitut nach § 315 BGB nach billigem Ermessen den Zinssatz erhöhen oder ermäßigen. Wirksam wird die Änderung zum 1. des folgenden Kalendermonats.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Altersvorsorgezulage
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Zinsanpassung bei veränderlichen Sollzinsen
ausgehend