Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat in den Jahren 2021 und 2022 mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu geordnet. Die BEG ist für eine leichtere Zugänglichkeit der einzelnen Zielgruppen in eine Grundstruktur mit vier Richtlinien aufgeteilt:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (BEG Neubau)
Mit der Durchführung der Förderprogramme hat das BMWK das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW beauftragt. Auf ihren Webseiten www.bafa.de und www.kfw.de sind detaillierte Informationen abrufbar.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
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