Abwehrzoll
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
tarifäre Belastung von Importen zum Schutz der inländischen Anbieter als Reaktion auf Dumping ausländischer Konkurrenten und/oder auf Versuche eines anderen Landes, durch Zollerhebung die eigene Position einseitig zulasten seiner Handelspartner zu verbessern (sog. Strafzoll). Anti-Dumping-Zölle werden zusätzlich zu den normalen vertragsmäßigen Zöllen erhoben.
Vgl. auch Antidumpingzoll, Ausgleichszoll, Vergeltungszoll.
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